Kabinett billigt neues Wehrdienst-Gesetz: Weiterhin nur freiwillig als Soldat zur Bundeswehr

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**Kabinett billigt neues Wehrdienst-Gesetz: Weiterhin nur freiwillig als Soldat zur Bundeswehr**

In einer historischen Sitzung hat das Bundeskabinett unter Kanzler März ein neues Wehrdienstmodell verabschiedet, das die Weichen für die personelle Aufstockung der Bundeswehr stellt. Erstmals seit 19 Jahren fand diese entscheidende Sitzung im abhörsicheren Raum des Bendlerblocks in Berlin statt – ein klares Zeichen für die sich verändernde Sicherheitslage in Europa.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab 2026 alle Männer ab 18 Jahren einen Fragebogen ausfüllen müssen, während für Frauen die Teilnahme freiwillig bleibt. Ab 2028 wird zudem die Musterung für Männer verpflichtend. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Rekrutierung freiwillig. Sollte die Bundeswehr ihr Ziel von 260.000 Soldaten bis 2030 nicht erreichen, hat das Gesetz bereits einen Mechanismus vorgesehen, der eine höhere Verpflichtung nach sich ziehen könnte – jedoch nur nach einem weiteren Kabinetts- und Bundestagsbeschluss.

Die Dringlichkeit dieser Reform wird von verschiedenen Seiten betont. Der Bundeswehrverband und der Reservistenverband fordern schnellere Maßnahmen, während die CSU eine automatische Werbepflicht im Gesetz wünscht. „Wir brauchen eine Garantie für die Bundeswehr, dass wir bei unzureichenden Zahlen schnell reagieren können“, äußerte ein Vertreter der CSU.

Die politischen Diskussionen über das Wehrdienstmodell sind noch lange nicht beendet, denn der Bundestag muss das Gesetz noch verabschieden. Inmitten wachsender globaler Spannungen ist die Aufstockung der Bundeswehr wichtiger denn je. Die Zeit drängt, und die Sicherheit Deutschlands steht auf dem Spiel.

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